Hierbei kann es sich um
- einmalige oder laufende Beratungen rund um den Bau
- Erstellung von Beweissicherungsgutachten
- baubegleitende Qualitätsüberwachung von Bauleistungen
- Begutachtung von Bauschäden an Neu- und Altbauten
- Mitwirkung bei Abnahmen / Hausübergaben
- Entscheidungshilfe beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Wertermittlungen von bebauten oder unbebauten Grundstücken
